Produktbeschreibung
Die von den deutschen Lebensversicherern angebotenen Lebensversicherungsgeschäfte spiegeln sich in ihrem IFRS-Konzernabschluss zum einen in aktivischen Finanzinstrumenten und zum anderen in passivisch abgebildeten Lebensversicherungsverträgen. Im Rahmen des Asset-Liability-Managements (ALM) stimmen die Lebensversicherer die Zahlungsströme aus den Finanzinstrumenten mit den Zahlungsströmen aus den Lebensversicherungsverträgen ab. Bisher bilanzieren die deutschen Lebensversicherer Finanzinstrumente nach IAS 39 und Lebensversicherungsverträge nach IFRS 4 Phase I mit Rückgriff auf HGB oder US-GAAP. Jedoch entstehen hieraus bilanzielle Ansatz- und Bewertungsinkonsistenzen (Accounting Mismatches). Die Versicherer müssen ihre aktivischen Finanzinstrumente für ab dem 1.1.2021 beginnende Geschäftsjahre nach dem neu entwickelten IFRS 9 bilanzieren und ihre emittierten Lebensversicherungsverträge für ab dem 1.1.2021 beginnende Geschäftsjahre nach dem neu entwickelten IFRS 17. Diese Entwicklung nimmt der Autor zum Anlass, um zu konkretisieren, wie die deutschen Lebensversicherer ihre aktivischen Finanzinstrumente nach IFRS 9 und ihre passivischen Lebensversicherungsverträge nach IFRS 17 bilanzieren müssen. Hierauf aufbauend wird analysiert, ob den Abschlussadressaten nach IFRS 9 und IFRS 17 entscheidungsnützliche Informationen über das ALM der deutschen Lebensversicherer vermittelt werden. Dies ist der Fall, wenn das Periodenergebnis der Versicherer nach den beiden neuen Standards weniger durch Accounting Mismatches verzerrt wird als nach IAS 39 und IFRS 4 Phase I. Abschließend werden drei Möglichkeiten dafür diskutiert, IFRS 9 und IFRS 17 zu ändern, um zu verbessern, wie das ALM der deutschen Lebensversicherer künftig bilanziell dargestellt wird.