Produktbeschreibung
'Eine Gemeinschaft aus Rechtsstaaten kann nur eine Rechtsgemeinschaft sein'. Wie treffend und weitsichtig diese Einschätzung des ersten Kommissionspräsidenten, Walter Hallstein, bereits seinerzeit war und wie aktuell sie auch heute noch ist, zeigt sich nicht zuletzt in dem stetig wachsenden und immer tiefer in die nationalstaatlichen Rechtsordnungen einwirkenden Bestand an Gemeinschaftsrecht. Viel wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass das europäische Recht inzwischen selbst zu einem entscheidenden Faktor der Einigung Europas geworden ist. Es ist ein eigenständiger Kontext der Integration und darf keinesfalls als bloßes Beiprodukt der politischen Einigung Europas aufgefasst werden. Ebenso wenig lässt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) als ein interessengeleiteter oder sogar integrationspolitisch aktiver Akteur begreifen, auch wenn der Institution und seinen Vertretern entsprechende Motive regelmäßig nachgesagt werden. Denn obgleich der EuGH die Integration Europas zweifelsohne durch seine Rechtsprechung immer wieder wesentlich vorangetrieben hat, ist er ein Akteur des Rechts und nicht der Politik. Wer die 'Integration durch Recht' und die Rolle des EuGH im Integrationsprozess wirklich verstehen will, so die zentrale These dieses Buches, muss sich mit dem europäischen Rechtskontext und der ihm immanenten Rationalität auseinandersetzen. Ausgehend von den Arbeiten Max Webers und Ludwig Wittgensteins wird mit dem Konzept der Kontextrationalität ein neuer analytischer Weg für die theoriegeleitete Integrationsforschung aufgezeigt - jenseits der Rationalismus-Poststrukturalismus-Kontroverse. Anhand von aktuellen Fallstudien zum europarechtlichen Grundrechtsschutz nach dem 'Constitutional Compromise', werden die Möglichkeiten, Grenzen und Perspektiven der 'Integration durch Recht' in Europa beleuchtet.