Produktbeschreibung
Jugendschutzgesetz (JuSchG) – Grundbegriffe, Öffentlichkeit und Jugendmedienschutz Die praxisorientierte Darstellung konzentriert sich im Wesentlichen auf die für die polizeiliche Tätigkeit besonders relevanten Bereiche des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Von den Grundbegriffen des Jugendschutzgesetzes über die Fragen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit bis zum Jugendmedienschutz behandelt der Autor alle zum Schutz der Jugend wichtigen Themen: Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit, Rauchen in der Öffentlichkeit, Video und Computerspiele, Internet, Soziale Netzwerke sowie Glücksspiel/Spielhalle sind nur einige der politisch und gesellschaftlich brisanten Bereiche, die der Verfasser fachkundig erläutert. Checklisten und Merkblätter zum Jugendschutz Übersichten zum Jugendschutz in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, zum Thema »Jugendschutz und Rauchen«, die Regelungen zum Bereich Medienschutz und der Abdruck des gesamten Jugendschutzgesetzes runden den Band ab. Besonders wertvoll sind die Checklisten »Veranstalter und Sicherheitskräfte« und das Merkblatt »Jugendschutz und Tankstellengewerbe« sowie die Informationen zu sogenannten Koma-Partys und Flatrate-Partys. Besonderheiten und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall Der Verfasser zeigt bei der eingriffsrechtlichen Analyse, dass es die »einzig richtige Lösung« nicht geben kann. Vielmehr sind stets die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Auch ist bei der Anwendung in der Praxis bei Maßnahmen gegenüber Kindern und jugendlichen Personen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders zu beachten, Alternativlösungen sind im Rahmen des Ermessens in Erwägung zu ziehen. Ratgeber für alle mit Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen Das Buch richtet sich an alle, die für ihre tägliche Arbeit wissen müssen, welche Handlungen oder Informationen der Gesetzgeber für welche Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen für sinnvoll hält. Polizeibeamten leistet es gute Dienste im Hinblick auf die Rechtslage bei Kontrollen, z.B. in Gaststätten, auf Tanzveranstaltungen und auf Bahnhöfen. Aber auch Gewerbetreibende, Verantwortliche bei zeitlich befristeten Geschäftstätigkeiten, Personen mit Schulungs- oder Fortbildungsauftrag sowie andere volljährige Personen, die mit der Aufsicht von Minderjährigen beauftragt sind, finden eine wertvolle Arbeitsgrundlage. Ziele des JuSchG Das Jugendschutzgesetz befasst sich mit Einflüssen, die auf minderjährige Personen wirken. Die Altersbeschränkungen orientieren sich an dem im Normalfall vorhandenen Entwicklungsstand. Das JuSchG unterteilt in Kinder und jugendliche Personen. Anders als im Strafverfahren spielt der Begriff des »Heranwachsenden« für den Jugendschutz keine Rolle, da diese Personen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und deshalb volljährig sind. Die Bestimmungen zum Schutze der Jugend sind keine Strafinstrumente gegen junge Menschen, sondern wenden sich zunächst an den Erwachsenen und unterstützen Eltern und andere Erzieher in ihrem Erziehungsauftrag.