Produktbeschreibung
In den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle, dem ehemaligen Reichsland Elsass-Lothringen, gilt seit über 200 Jahren ein staatskirchenrechtliches Sonderregime. Den Grundstein hierfür legte Napoleon Bonaparte mit dem Konkordat von 1801, das bis heute die zentrale Referenz des ›droit local des cultes‹ bildet. Die Arbeit entwickelt und diskutiert unter umfassender Auswertung der Quellenlage zum historischen Verfassungsgebungsprozess Ansätze zur Vereinbarkeit von Konkordatssystem sowie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Laizität, der Unteilbarkeit der Republik sowie des Gleichheitsgrundsatzes. Zusätzlich werden europarechtliche Maßstäbe herangezogen und entsprechende Anforderungen an das lokale Staatskirchenrecht formuliert. Ein trilateraler Rechtsvergleich zwischen dem »innerfranzösischen«, elsass-lothringischen und deutschen Staatskirchenrecht akzentuiert die Besonderheiten der drei zentralen Marker des ›droit local des cultes‹: die Finanzierung von Religionsgemeinschaften, der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und die theologischen Hochschuleinrichtungen.