Produktbeschreibung
Die wirtschaftliche Lage und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gehören nicht zum gesetzlichen Prüfungsgegenstand der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften. Gleichwohl sind eine Prüfung der wirtschaftlichen Lage und eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zur Erfüllung der gesetzlichen Prüfungspflichten und Berichtspflichten des Abschlussprüfers unumgänglich. Zur Überwindung der Diskrepanz zwischen der fehlenden gesetzlichen Kodifizierung und der faktischen Notwendigkeit einer Prüfung der wirtschaftlichen Lage und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erscheint es geboten, die Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften um diese Prüfungsobjekte zu erweitern. Informationen über die wirtschaftliche Lage und über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung werden außerdem von den Prüfungsinteressenten gewünscht und gefordert. Astrid Jung analysiert die Notwendigkeit einer um die Prüfung der wirtschaftlichen Lage und um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweiterten Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften. Dabei werden die Gründe für und gegen eine erweiterte Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften sowohl aus der Sicht der Prüfungsinteressenten als auch aus der Sicht des wirtschaftsprüfenden Berufsstandes kritisch dargestellt. Als Ergebnis der Diskussion wird gezeigt, daß eine Erweiterung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften um die Prüfung der wirtschaftlichen Lage und um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zwingend notwendig ist.