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Nach 3 Abs. 2 Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch.Nach Artikel 21 Abs. 2 der...
Direkt bei Thalia AT bestellenMarke | Springer Basel |
EAN | 9783034806909 |
ISBN | 978-3-0348-0690-9 |