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Die Korrektur eines strafrechtlichen Fehlurteils obliegt mit den 359 ff. StPO dem Wiederaufnahmerecht, das das Instrument zur Korrektur rechtskräftiger Entscheidungen und Herbeiführung materieller Gerechtigkeit sein soll. Der durch die Rechtskraft eingetretene Rechtsfrieden solle nur dann durchbrochen werden, wenn im Fall der Aufrechterhaltung einer Fehlentscheidung die Gerechtigkeit im Einzelfall erheblich beeinträchtigt...
Direkt bei Thalia AT bestellenMarke | Duncker & Humblot |
EAN | 9783428156474 |
ISBN | 978-3-428-15647-4 |