Produktbeschreibung
In Zeiten fortschreitender Globalisierung und der daraus hervorgehenden Verflechtung des internationalen Kapitalverkehrs rückt das Interesse der Unternehmen auf Ebene steuerplanerischer Kreativität ins Zentrum der strategischen Unternehmensplanung. Im Zuge öffentlichkeitswirksamer Diskussionen kritisieren Vertreter aus Politik und Wirtschaft zunehmend die augenscheinlich missbräuchliche Vorgehensweise der Konzerne. Die gezielte Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer führe zu einer Benachteiligung der Gemeinschaft und gehe mit einer Verzerrung des internationalen Steuerwettbewerbs zwischen den Staaten einher. Verschiedenen hochprofitablen US-amerikanischen Konzernen wie bspw. Apple, Amazon, Starbucks und Alphabet (vormals Google) ist es in den letzten Jahren gelungen, eine massive Senkung der Konzernsteuerquote i. R. steuerplanerischer Gestaltung, auf die im Ausland erzielten Erträge zu erreichen. Die logische Konsequenz der zunehmenden Internationalisierung: Ausländische Gewinne leisten mehr und mehr einen entscheidenden Beitrag zum Konzernergebnis. Die Entwicklung und Nutzung solcher Steuervermeidungsstrategien ist v. a. bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ein beliebtes Mittel, um zusätzliche Ersparnisse zu generieren, die keinesfalls auf illegale Handlungen zurückzuführen sind. Im Regelfall können international agierende Konzerne die Minderung der steuerlich relevanten Bemessungsgrundlage also ganz legal erreichen und zwar für alle im Konzernverbund befindlichen Unternehmensteile. Eine dezidierte Begrifflichkeit der eingangs beschriebenen Aktivitäten gibt es bisweilen nicht. Dennoch hat sich in den vergangenen Jahren das 'international in Gebrauch gekommene Akronym BEPS' als Umschreibung der vorliegenden Kernproblematik manifestiert. Bedingt durch die ökonomischen Auswirkungen, die durch die Gewinnverlagerung respektive Gewinnverkürzung außerhalb jedweder Diskussion stehen, wurden im Auftrag der Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten umfangreiche Maßnahmen entwickelt, um die Probleme legaler Steuergestaltungsmöglichkeiten einzudämmen. Dabei stand das Ziel 'zur Erarbeitung gemeinsamer, koordinierter Lösungen zur Schließung dieser Regelungslücken' im Vordergrund, um den politischen Druck zu mindern und leeren Staatskassen entgegenzuwirken.