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Die Konzeption des BGB erfasst den Anspruchsinhaber regelmäßig als Träger maßgeblicher Informationen. So kann nach 119 ff. BGB angefochten werden, nachdem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis vom Anfechtungsgrund hat, nach 626 Abs. 2 S. 2 BGB erfolgt eine Kündigung, wenn der Kündigungsberechtigte Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erlangt hat. Was aber gilt, wenn...
Direkt bei Thalia AT bestellenMarke | Tectum Wissenschaftsverlag |
EAN | 9783828844810 |
ISBN | 978-3-8288-4481-0 |