Produktbeschreibung
Die Frage, ob bzw. inwieweit der Nullum-crimen-Satz nicht nur Anforderungen an die Tatbestände des BT, sondern auch an die Zurechnungs- und Vorrangregeln des AT stellt, liegt auf einer Schnittstelle von Strafrecht, allgemeiner Methodenlehre und Verfassungsrecht. Bislang ist sie allerdings unzureichend beantwortet. Normen wie 13 I StGB werfen im Hinblick auf ihre ausreichende gesetzliche Bestimmtheit nach wie vor Zweifel auf. Ebenso erscheint weiterhin unklar, wie bei solchen Normen die Überschreitung ihrer semantischen Grenzen und damit der Verstoß gegen das Analogieverbot festgestellt werden soll. Mit der vorliegenden Arbeit führt der Autor die Problematik einer verfassungsrechtlich abgesicherten und praxisgerechten Lösung zu. Im Wege einer präziseren Bestimmung des Gewährleistungsgehaltes von Art. 103 II GG begründet er, warum an die gesetzliche Bestimmtheit der Regelungen des AT nur abgeschwächte Anforderungen zu stellen sind. Gleichzeitig werden die Leistungen von Rechtsanwendung und Rechtslehre bei der hier notwendigen Präzisierung anerkannt, aber auch verstärkt in die Pflicht genommen.