Produktbeschreibung
Die vorliegende Monographie befasst sich primär mit der Frage, inwieweit multinationale Unternehmen in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen einer Verantwortlichkeit nach internationalem Strafrecht unterworfen werden könnten. Derzeit existieren lediglich nationale Strafrechte, Konzerne gegebenenfalls zur Verantwortung zu ziehen. Ein eigenes internationales Unternehmensstrafrecht gibt es noch nicht. Die zwei wesentlichen Fragen, die es in erster Linie zu klären gilt, lauten: Welche Unternehmen konkret wären einem völkerrechtlichen Haftungsregime zu unterwerfen? Und für welche Unternehmensstraftaten sollte eine supranationale Verantwortlichkeit bestehen bzw für die Verletzung welcher Menschenrechte sollten multinationale Unternehmen durch eine internationale Strafverfolgungsbehörde angeklagt werden können? Die Untersuchung zeigt, dass durch Unternehmen begangene Menschenrechtsverletzungen nur selten als Straftaten von Einzelpersonen zu qualifizieren sind, sondern dass corporate crime regelmäßig in systemisch-organisatorischen Missständen wurzelt, sodass eine Aburteilung eines involvierten Individuums allein unzureichend scheint. Dem transnationalen Charakter von Konzernunrecht kann zudem mit nationalen Strafrechtssystemen oftmals nicht adäquat begegnet werden.