Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen interessanten Frage, inwieweit faktische Geschäftsführer Normadressaten der sogenannten Geschäftsführerdelikte des GmbHG sein können, sich also etwa wegen Konkursverschleppung strafbar machen können. In einer äußerst umstrittenen höchstrichterlichen Rechtsprechung werden kriminalpolitische Erwägungen in den Vordergrund gestellt und Personen mit der faktischen Stellung eines Geschäftsführers grundsätzlich in den Adressatenkreis der Organdeklikte einbezogen. Zur näheren Bestimmung einer solchen Position im Unternehmen ist aber lediglich eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen ergangen, so daß in der Rechtspraxis die genauen Grenzen des persönlichen Geltungsbereiches der Normen kaum mehr erkennbar sind. Wann also bleibt es bei erlaubter Einflußnahme auf die Gesellschaft und wann liegt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit als faktisches Gesellschaftsorgan vor? An dieser verfassungsrechtlich bedenklichen Unsicherheit über die Reichweite der Strafdrohung setzt auch die Kritik des Schrifttums an, ohne allerdings überzeugende Alternativen zu bieten. Die vorliegende Arbeit beleuchtet nach einer umfassenden Analyse der einschlägigen Rechtsprechung eingehend diese Kritik. Anhand ausgewählter Beispielsfälle werden dabei jeweils die Folgen der einzelnen Meinungen und alternativen Lösungen für die praktische Rechtsanwendung verdeutlicht. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor schließlich einen Katalog von Wertungskriterien, die eine randscharfe und überprüfbare Bestimmung des potentiellen Täterkreises und damit eine den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechende, gleichwohl aber praxisgerechte Lösung ermöglichen sollen.