Produktbeschreibung
Autoren: Harald und Werner Rockstuhl, Festeinband, Ausgabe 2017, 124 Seiten Zum Geleit Mit der Schaffung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 war eine Reform des Maßsystem in Deutschland fällig geworden. Nach langer Vorbereitung wurden nach der Einführung einheitlicher Maße und Gewichte in Deutschland am 1. Januar 1872 in Thüringen amtliche Umrechnungssätze festgelegt. Suchhinweis: Alle Ortschaften Thüringens wird man in diesem Buch nicht aufgezählt finden. Das erweist sich auch nicht als notwendig, wenn man bei der Suche wie folgt vorgeht: 1. Ausgangspunkt sollte die Zeit vor 1871 sein. Man sollte wissen, zu welchem politischen Territorium sein Ort gehörte. 2. Beginnen sollte man bei seinem Pfarrort, dann bei seinem Amtsort. Ist man hier noch nicht fündig geworden, dehnt man die Suche auf den Kreisort und schließlich auf die Landeshauptstadt aus. In einigen Ortschaften finden wir zwei Maße für Getreide: 1. Das Maß am Markt. Dieses war im privaten Verkehr üblich und nannte sich Marktgemäß, (Marktscheffel.) 2. Und dann gab es das behördliche Amtsboden-, Boden-, Geschoß- und Amtsgemäß. Jenes Maß war maßgebend bei Abgaben und bei der Abgabe des amtliche Besoldungsdeputats. Auch finden wir teilweise verschiedene Maße für Winter- und Sommerfrucht: 1. Das Wintergemäß, auch Kornmaß oder Maß für glatte Frucht wird für Roggen, Weizen und Hülsenfrüchte benutzt. 2. Das Sommergemäß, auch Hafermaß, wird als Maß für rauhe Früchte genommen, zum Beispiel Gerste oder Hafer. Vorwort Wir schreiben das Jahr 1844. In einem Gasthaus im „Grenzgebiet“ sitzen vier Bauern zusammen und unterhalten sich über ihre Landwirtschaft. Der Wirt kannte alle vier sehr gut. Als man nun in der Runde ein Maß Bier bestellte, machte der Wirt sich einen Spaß und stellte jedem sein Maß hin. Dabei erhielt der Gothaer Bauer einen Krug mit 0,9 Liter, der Langensalzaer einen mit 1,1 Liter und der Nordhäuser eine 2,2-Liter-Kanne. Den Vogel schoß der Bauer aus Dornburg ab, er bekam eine Riesenkanne mit 11,4 Litern Inhalt. Aber die vier hatten auch noch andere Schwierigkeiten zu bewältigen. Vor allem, wenn sie über ihre Ernteerträge sprachen. So hatte ein Nordhäuser Acker 0,27 ha, der Acker in Langensalza 0,255 ha und der Acker im Gothaischen 0,227 ha. Ein hinzukommender Herbslebener dachte, er hätte den besseren Boden und auch die höchsten Erträge. Aber seine Rechnung ging mächtig unter, denn sein Acker maß nur 0,17 ha. Währe noch ein Bauer aus Camburg in die Runde gekommen, dann hätte er wohl die höchsten Erträge je Acker aufzuweisen. Sein Acker hatte eine Fläche von 0,64 ha. Erstaunlicherweise sind die Maße von Land zu Land sehr unterschiedlich, obwohl sie die Altvorderen doch ständig bei sich trugen. Der Abstand von Ellenbogen bis zur Fingerspitze war die Elle, die Länge des Fußes war der Fuß, die Schrittlänge entsprach der Größe des Schrittes und vieles mehr. Irgendwann wurden dann für das eigene Land, für die Gemeinde und Grundherren ein Maß festgelegt und für die Öffentlichkeit am Rathaus angeschlagen. Es ließen sich noch viele Beispiele anführen, über die ein Heimatforscher und Chronist stolpern kann. Aber nicht nur sie. Auch unsere Behörden müssen sich noch damit herumschlagen. So mancher Federfuchser steht dann mit seinem Amtsdeutsch dumm da: „Mit den Währungsverhältnissen fange ich erst gar nicht an, das hatten die Landesfürsten schon damals nicht so recht im Griff.“ Wir wollten mit diesem Handbuch ein Instument schaffen, welches die heutigen Chronisten in die Lage versetzt, verschiedene alte Maße heute zu verstehen und einzusetzen. Werner Rockstuhl