Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit ist das baurechtliche Anzeigeverfahren, das im Zuge der Bestrebungen zur Verfahrensbeschleunigung in die Bauordnungen vieler Bundesländer neu integriert wurde. Dabei wurde beispielhaft das Kenntnisgabeverfahren nach 51 der Landesbauordnung Baden-Württemberg herangezogen. Nach der Darstellung des Verfahrensablaufes und der Regelungstechnik des Anzeigeverfahrens wendet sich der Verfasser den Konsequenzen zu, die sich aus der Verfahrensänderung für den Bauherrn und die Nachbarn ergeben. Es wird aufgezeigt, daß die Abschaffung des Baugenehmigungsverfahrens zugunsten eines Anzeigeverfahrens für die von dem Bauvorhaben betroffenen Nachbarn eine erhebliche Rechtsschutzverkürzung bedeuten kann. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die sich hieran anschließende Frage nach der Notwendigkeit einer Kompensation des im Anzeigeverfahren nur eingeschränkt vorhandenen Nachbarschutzes. Als Ausgangspunkt und Maßstab für den staatlich zu gewährleistenden Nachbarschutz arbeitet der Verfasser die grundrechtliche Schutzpflicht für das Eigentum heraus. Hierauf aufbauend werden konkrete Handlungspflichten der Baubehörden festgelegt, die geeignet wären, den erforderlichen staatlichen Schutz des Nachbareigentums sicherzustellen. Hinsichtlich des Bauherrn erörtert Karsten Kruhl insbesondere, inwieweit dieser bei einem Vorhaben, das aufgrund eines Anzeigeverfahrens errichtet wird, eine rechtlich gesicherte Position erlangt, die ihn vor späteren bauaufsichtsrechtlichen Maßnahmen schützt. In diesem Zusammenhang geht der Autor insbesondere auf Fragen des Bestands- und Vertrauensschutzes sowie auf Probleme der Verwirkung und der Verjährung ein. Es wird ausführlich erörtert, welche Folgen sich aus einer eventuellen Nichtigkeit des Bebauungsplanes für den Bauherrn ergeben können. Mit dieser Arbeit gibt der Autor eine umfassende Übersicht über das Verfahren und die Problemlagen der zunehmend an Bedeutung gewinnenden baurechtlichen Anzeigeverfahren. Die Publikation ist daher auch für den praktischen Rechtsanwender von Interesse.