Produktbeschreibung
Der bereits hohe Stand des gewerblichen Rechtsschutzes in Japan ist durch zahlreiche Gesetzesänderungen sowie durch eine umfangreiche Rechtsprechung in den letzten Jahren nochmals verbessert worden. Es lohnt sich, in Japan Schutzrechte anzumelden und gerichtlich durchzusetzen. NEU in der dritten Auflage: Patentrecht • Wiedereinführung des Einspruchsverfahrens • Beitritt zum Patentrechtsvertrag (Verfahrenserleichterungen) • zahlreiche Änderungen bezüglich der Anforderungen für Patentanmeldungen sowie Fristen zum Beschwerdeverfahren • zahlreiche wichtige Gerichtsentscheidungen (Product-by-process-Patente; Schadensersatz bei Nichtbenutzung durch Rechtsinhaber; Laufzeitverlängerung von Patenten; Interpretation von verlängerten Patenten; Äquivalenzdoktrin; Anmeldeerfordernisse; Verfahrensrecht) • Umgestaltung des Arbeitnehmererfinderrechts (Richtlinien für die Vergütung; Zeitpunkt des Rechtsübergangs: Entstehen der Erfindung) • Handhabung der widerrechtlichen Entnahme Markenrecht • erhebliche Ausweitung der zulässigen Markenformen (Klangmarken, reine Farbmarken, Positionsmarken, Bewegungsmarken, Hologramme und Geräuschmarken) • Beitritt zum Markenrechtsvertrag • zahlreiche Gerichtsentscheidungen (Registrierbarkeit als Marke; Markenverletzung, insbesondere Aspekte der Markenähnlichkeit, Fehlen einer markenmäßigen Benutzung, Markenverletzung im Internet Gebrauchsmusterrecht • zahlreiche Änderungen bezüglich der Anforderungen für Gebrauchsmusteranmeldungen sowie der Fristen Designrecht • Beitritt Japans zum Haager Musterabkommen (Genfer Fassung) • Designeintragungen für graphische Benutzeroberflächen • Verfahrenserleichterungen; Wiedereinsetzung • zahlreiche Gerichtsentscheidungen (Prioritätsbeanspruchung, bewegliche Bilder, Projektionen) Unlauterer Wettbewerb • umfangreiche Gesetzesänderungen in 2015, insbesondere zum Schutz von Know-how