Produktbeschreibung
Der EuGH hat durch seine Urteile «Centros», «Überseering» und «Inspire Art» den Weg nach Deutschland für die Private Limited Company by Shares (im Folgenden: Limited) geebnet. Im Gegensatz zur klassischen GmbH bedarf es bei der Gründung einer Limited keines festgeschriebenen Mindeststammkapitals. Dieser Eigenschaft ist es wohl zu verdanken, dass sich die Zahl der von deutschen Unternehmern gegründeten und ausschließlich in Deutschland tätigen Limiteds von 1.600 im Jahre 2003 innerhalb weniger Jahre auf geschätzte 20.000 bis 40.000 erhöht hat. Aufgrund des vermehrten Auftretens dieser Gesellschaftsform in Deutschland stellen sich nunmehr Fragen hinsichtlich der Haftung von Gesellschaftern und directors einer Limited in Deutschland. Dabei besteht in diesem Bereich eine weitgehende Rechtsunsicherheit. Nach welchen Normen des deutschen oder englischen Rechtssystems sich die persönliche Haftung der handelnden Personen im Rahmen einer Limited richtet, ist in vielen Bereichen noch weitgehend ungeklärt. Mit dieser Arbeit soll ein Beitrag zur Klärung dieser Rechtsunsicherheit geleistet werden, wobei insbesondere die dogmatische Einordnung der verschiedenen haftungsrelevanten Tatbestände in die Segmente Gesellschafts-, Zivil-, Insolvenz- und Deliktsrecht untersucht wird.