Produktbeschreibung
Die aktuelle Arbeitsgrundlage zur Umsatzsteuer Das Praxiswerk »Umsatzsteuer 2019« im übersichtlichen DIN-A4-Format enthält die wichtigsten Materialien für die Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fragen: UStG und UStDV mit Rechtsstand 1.1.2019 Umsatzsteuer-Anwendungserlass in konsolidierter Fassung mit Rechtsstand 2.1.2019 mit optischen Hervorhebungen der Änderungen in 2018 kommentierende Hinweise der Autoren zu den Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bis einschließlich 1.1.2019 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit Rechtsstand 1.1.2019 Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit Rechtsstand 1.1.2019 Wichtige gesetzliche Neuerungen in 2018 Im Laufe des Jahres 2018 hat es im Bereich der Umsatzsteuer wieder viele praxisrelevante Änderungen gegeben. Darüber hinaus sind zum 1.1.2019 wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Der aktuelle Leitfaden geht auf alle Änderungen mit praxisorientierten Gestaltungsmöglichkeiten ein. Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Alle Änderungen in 2018 Die Praxis orientiert sich vor allem an dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Er enthält kommentarähnliche Anweisungen der Finanzverwaltung mit einer Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In dem im Werk abgedruckten Text sind die im Laufe des Jahres 2018 erfolgten Änderungen der Verwaltungsanweisungen durch Fettdruck hervorgehoben, damit dem Leser die aktuellen Entwicklungen ins Auge springen. Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Umfangreiche Anmerkungen Die jeweiligen Abschnitte des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses haben die Verfasser um grau hinterlegte und damit deutlich von den amtlichen Texten abgesetzte Anmerkungen ergänzt. Diese Anmerkungen stellen keine umfassende Kommentierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses dar. Vielmehr geht es darum, aktuelle Entwicklungen zu verdeutlichen und Hinweise auf noch nicht in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitete Rechtsprechung zu geben. Außerdem stellen die Verfasser vor allem dort die Rechtslage ausführlich dar, wo die Verwaltung auf Positionen verharrt, die durch die Rechtsprechung überholt sind.