Produktbeschreibung
Der neugeordnete Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 21. Mai 2012 trat am 1. August 2012 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin 3 Jahre. Der Beruf gliedert sich in sieben Fachrichtungen - Formteile - Halbzeuge - Mehrschichtkautschukteile - Compound- und Masterbatchherstellung - Bauteile - Faserverbundtechnologie - Kunststofffenster Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen den sieben Fachrichtungen zu wählen. Die Entscheidung für die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen. Unabhängig von der gewählten Fachrichtung ist die Abschlussprüfung Teil 1 für alle sieben Fachrichtungen identisch. Den Vorgaben der Verordnung dieses Berufs entsprechend, haben sich die Prüfungsanforderungen im Vergleich zur Zwischenprüfung der Alt-Verordnung wesentlich geändert. Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 21. Mai 2012, vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Muster-aufgabensatz mit allen zum Nachbau erforderlichen Angaben. Die regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 1 werden von der PAL erstmalig für die Prüfung im Frühjahr 2014 angeboten.