Produktbeschreibung
Die 9. vollständig überarbeitete Auflage des bewährten „AnwaltKommentar RVG' verschafft Ihnen den erforderlichen Durchblick im anwaltlichen Gebührenrecht. Sie gibt fundierte Antworten auf gebührenrechtliche Fragestellungen und bietet alles, was Sie für die optimale Abrechnung benötigen. Die Neuauflage berücksichtigt selbstverständlich die neuen Gebührenbeträge und Tabellen nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und die weiteren Änderungen, u.a. durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und das Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz, und bringt das Werk auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur. Das komplexe Gebührenrecht wird im AnwaltKommentar RVG glasklar durch: ¿ eine in allen Vorschriften einheitliche übersichtliche Gliederung, die einen schnellen Zugriff auf die jeweilige Fallkonstellation gewährleistet ¿ Erläuterungen zu Kostenerstattung und Rechtsschutzversicherung ¿ Darstellung der Einzelprobleme in übersichtlichen ABC-Listen ¿ den nach prozessrechtlichen Besonderheiten (FamR, ArbR, SozR etc.) getrennten Aufbau in einzelnen Vorschriften ¿ zahlreiche Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen ¿ Tipps aus der Praxis ¿ einen zur 9. Auflage neu strukturierten Anhang mit kommentierungsübergreifenden Erläuterungen zur Vergütung im Scheidungsverbundverfahren, zum Einstweiligen Rechtsschutz, zum Selbstständigen Beweisverfahren, zum Kostenfestsetzungsverfahren, zur Teilungsversteigerung, zum Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung sowie zu den steuerlichen Anforderungen an eine Rechnung Der AnwaltKommentar RVG wird herausgegeben von RA Norbert Schneider und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert und wird bearbeitet von renommierten Autoren mit langjähriger Erfahrung im Gebührenrecht. Er zeigt Ihnen praxisgerecht und ohne lange theoretische Ausführungen, wie Sie optimal Ihre Gebühren abrechnen. Und für den Fall, dass Ihre Gebührenabrechnung nicht anerkannt wird, liefert Ihnen der Kommentar die richtige Argumentationsbasis, den jeweiligen Gebührenanfall zu erläutern und Kürzungen insbesondere von Rechtsschutzversicherungen zu vermeiden.