Produktbeschreibung
Die Verfolgung als jüdisch oder politisch unzuverlässig geltender Richter in der NS-Zeit machte auch vor den Toren des Preußischen Oberverwaltungsgerichts in Berlin nicht halt. Die Mitglieder dieses einzigen Organs der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Preußen waren ebenso wie Richter der anderen Gerichtsbarkeiten von dem sog. Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Gegen 14 von ihnen – fast ein Viertel der dortigen Richterschaft – wurden Maßnahmen ergriffen: Drei wurden entlassen und acht auf provinziale Regierungsratsstellen versetzt; drei weitere „wählten“ zur Abwendung einer solchen Degradierung den Ruhestand. Die Studie schließt eine Lücke, die bisher mit Blick auf den Ausgrenzungsprozess in der preußischen Verwaltungsgerichtsbarkeit bestand. Unter Auswertung einer Vielzahl von Akten und privater Dokumente werden die Einzelschicksale nicht nur der Betroffenen nachgezeichnet, sondern auch die Akteure benannt, die in Gerichtsleitung und Innenministerium die Ausgrenzung vollzogen. Betroffen waren unterschiedlichste Persönlichkeiten, neben Sozialdemokraten, Liberalen und Zentrumsmitgliedern auch unpolitische „Nichtarier“, sodass ein Kaleidoskop der Weimarer Zeit entsteht. Drei als „Volljuden“ eingestufte Richter kamen infolge der NS-Herrschaft zu Tode: der Vorsitzende des Republikanischen Richterbundes Wilhelm Kroner, Herausgeber der Zeitschrift „Die Justiz“, der Völkerrechtler Ernst Isay, Kommentator des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, und der Genossenschaftsrechtler Fritz Citron. Andere überlebten in der Emigration. Die meisten der Hiergebliebenen übernahmen als politisch Unbelastete nach 1945 schon unter den Alliierten leitende Funktionen in der Justiz.