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Mit „Kopftuch II“ (2015) hat der Erste Senat eine Korrektur von „Kopftuch I (2003) des Zweiten Senats vorgenommen. War zuvor ein pauschales Verbot religiöser Symbole im Schuldienst per Gesetz möglich, so ist es nur noch bei einer konkreten „Gefahr“ zulässig. Die (Religions-)Freiheit hat grundsätzlich Vorrang. Diese grundrechtsfreundlichere Linie aber hat...
Direkt bei Thalia AT bestellenMarke | Verlag für Verwaltungswissenschaft |
EAN | 9783942731959 |
ISBN | 978-3-942731-95-9 |