Produktbeschreibung
Durch 6 GmbHG wird zwingend das Vorhandensein eines oder mehrerer Geschäftsführer vorgeschrieben. Damit besitzt jede GmbH bereits nach dem Normalstatut zumindest zwei Organe - die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Durch das in 37 Abs. 1 GmbHG verankerte Weisungsrecht wird den Gesellschaftern die Möglichkeit gegeben, die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer jederzeit Beschränkungen zu unterwerfen. Durch die Flexibilität des GmbHG werden die Gesellschafter also in die Lage versetzt, sich entweder aktiv in die Geschäfte der Gesellschaft einzuschalten, oder sich aber auch nur in die passive Rolle des Kapitalgebers zu begeben. Ist der Umfang der jeweiligen Kompetenzen von Gesellschafter und Geschäftsführern unklar, so führt dies oftmals zu Konflikten in der Gesellschaft. Daher besteht die Notwendigkeit, einerseits die Reichweite der Geschäftsführungsbefugnis und andererseits den Umfang und die Grenzen des Weisungsrechts zu konkretisieren. In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst lediglich die mitbestimmungsfreie GmbH betrachtet, da es sich bei dieser um die am häufigsten in Erscheinung tretende Form der GmbH handelt. Es wird dabei besonderes Augenmerk auf die Voraussetzungen gelegt, die für das Zustandekommen einer Weisung notwendig sind. Hier soll vor allem auf das Verhältnis der Organe zueinander, sowie deren Aufgaben und Kompetenzen eingegangen werden. Anschließend werden die unterschiedlichen Arten von Weisungen sowie der weisungsfreie Bereich der Geschäftsführer untersucht. Abschließend werden dann noch einige Überlegungen bezüglich möglicher Unterschiede zwischen der mitbestimmungsfreien und der mitbestimmten GmbH angestellt.