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Nach 1900 entwickelte das Reichsgericht vertragliche Schadensersatzansprüche von Personen, die selbst nicht Vertragspartei waren, und verhinderte in bestimmten Fällen die Anwendung der eingeschränkten deliktischen Haftung für Gehilfenverschulden nach 831 BGB. Doch war dies das entscheidende Motiv für die Urteile, die später zum 'Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter' führten? Diese Rechtsprechungsanalyse...
Direkt bei Thalia AT bestellenMarke | Böhlau |
EAN | 9783412223649 |
ISBN | 978-3-412-22364-9 |