Produktbeschreibung
Seit 1998 existiert in den Paragraphen 54 a ff. Beurkundungsgesetz eine ausdrückliche Regelung des notariellen Verwahrungsverfahrens, welches davor nur durch Verwaltungsvorschriften geregelt war. Neben der allgemein begrüßten Normierung des Widerrufs der notariellen Anweisungen (Paragraph 54 c BeurkG) wurden auch die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verwahrung des Kaufpreises definiert. Das Erfordernis eines 'berechtigten Sicherungsinteresses' (Paragraph 54 a Abs. 2 Nr.1BeurkG) hat allerdings dazu geführt, dass die notariell gesteuerte Direktzahlung das Notaranderkonto als 'Standardmuster' für Grundstückskaufverträge abgelöst hat. Trotzdem ist das Notaranderkonto für zahlreiche Fallgestaltungen nach wie vor die einzig sinnvolle Abwicklungsalternative, die den beteiligten Parteien einen zügigen Leistungsaustausch ohne eine eigene, ungesicherte Vorleistung ermöglicht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der verkaufte Grundbesitz mit Rechten Dritter belastet ist, die aus dem Kaufpreis abzulösen sind, und der Käufer den Kauf mit Darlehen gleich mehrerer Kreditgeber finanziert, die ebenfalls dinglich auf dem Kaufgrundstück abzusichern sind. Sind die finanzierenden Banken dann nicht bereit, eine Koordinierung vorzunehmen, lässt sich das 'berechtigte Sicherungsinteresse' für eine notarielle Verwahrung nicht bestreiten. Diese Arbeit untersucht die bei der Verwahrung auftretenden Probleme im Zusammenhang mit den Fragen der Erfüllung, der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz und gibt damit wertvolle Hinweise für die notarielle Praxis.