Produktbeschreibung
Die Autorin untersucht die für die Alterssicherung relevanten (para)staatlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen Portugals. Sie werden sowohl mit Simulationen als auch empirisch besonders auf Armutsvermeidung, Lebensstandardsicherung sowie eine gleichberechtigte soziale Sicherung von Frauen überprüft. 90% aller Portugiesen, die älter als 65 Jahre sind, beziehen eine Rente aus einem Alterssicherungssystem. Doch leben bei ausschließlicher Betrachtung der Renteneinkünfte mindestens 70% von ihnen unter der festgelegten Armutsgrenze, obwohl Sozial- bzw. Mindestrente die Alten vor relativer Armut schützen sollen. Bei den Hinterbliebenenrentnern leiden sogar 98% unter Armut. Aufgrund des geringen Renteneinkommens bestreiten die Rentner ihren Lebensunterhalt zusätzlich mit Erwerbseinkommen, das teilweise die Höhe des Renteneinkommens erreicht. Aber auch bei Berücksichtigung der Gesamteinkünfte lebt immer noch ein Drittel aller Rentner unterhalb der Armutsgrenze. Frauen über 75 Jahren sind zu 56% von Armut betroffen. Simulationen zeigen, daß bei vollständigen Versicherungsverläufen die Altersrentner ein Nettorenteneinkommen zwischen 76% und 100% des Arbeitseinkommens eines vergleichbaren Arbeitnehmers erreichen. Bei Erwerbspausen direkt vor Rentenbeginn sinkt das Verhältnis überproportional. Die empirisch vorgefundenen Werte liegen bei ca. 45%. Bei Berücksichtigung des Gesamteinkommens steigen sie auf 84% an. Im Lauf der Entwicklung des portugiesischen Alterssicherungssystems gewinnt das Leitbild der partnerschaftlichen Ehe an Bedeutung, wenngleich einige Regelungen (z. B. Ehegattenzuschlag und Hinterbliebenenrente) eher dem Modell der Versorgerehe zuzurechnen sind. Auch spiegeln die verschiedenen Rentenversicherungssysteme im Alter die durch Kindererziehung verminderte Einkommenserzielungskapazität der Frauen wider. Ursachen der aufgezeigten Ergebnisse sind die geringe Reife des größten Alterssicherungssystems, mangelhafte Indexierung der Leistungsbemessungsgrundlage und die ausschließliche Berücksichtigung der Erwerbsjahre vor Rentenbeginn. Durch die 93er Reform des bedeutsamsten Alterssicherungssystems wird sich das Armutsrisiko aufgrund der verschärften Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsbemessung verstärken. Wieder werden Frauen die Hauptbetroffenen sein. Als Ansatzpunkte für die Korrektur dieser Entwicklung bieten sich für die Versicherten, sofern der Arbeitsmarkt dies zuläßt, längere Versicherungszeiten und private Vorsorge an.