Produktbeschreibung
Fritz Bauer (1903 – 1968) blickt voller Resignation und Bitterkeit insbesondere auf die beiden Prozesse zurück, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt worden waren. In einem Brief an seinen Freund Thomas Harlan aus dem März 1966 bezeichnet er die bundesdeutschen Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher als eine »Tragödie«. Warum »Tragödie«? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es Bauer in den Prozessen gegen Nazi-Verbrecher erklärtermaßen ging: um politische Aufklärung und richterliche Tatsachenfeststellung? Und hatten die Strafgerichte die Taten der Angeklagten unangemessen qualifiziert und die strafrechtliche Verantwortung der NS-Verbrecher falsch gewürdigt? Werner Renz beleuchtet hier die Vorstellungen Fritz Bauers vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse und führt in die Vorgeschichte und den Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963 – 1965) ein. Noch heute stehen Angehörige des Auschwitz-Personals als Greise vor Gericht. Diese späten Prozesse sind als ein untrügliches Zeichen für das Versagen der deutschen Strafjustiz bei der justiziellen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit anzusehen.