Produktbeschreibung
Das Rechtsinstitut der Insolvenzanfechtung trägt nicht nur in der Praxis wesentlich dazu bei, die Insolvenzmasse zu mehren, sondern ist seit jeher Gegenstand von kontroversen Auseinandersetzungen über seine Dogmatik. Lange Zeit wurde die Durchdringung der Fragen rund um den Anspruch aus Insolvenzanfechtung, der heute in 143 InsO geregelt ist, durch aufwendige Konstruktionen begleitet. Inzwischen hat eine Gegenbewegung eingesetzt, die den Anspruch aus 143 Abs. 1 InsO als schuldrechtlichen Anspruch qualifiziert. Diese Tendenz setzt der Autor fort, indem er sich im Schwerpunkt dem Schicksal des Insolvenzanfechtungsanspruchs für den Fall annimmt, dass ein Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt und daher (einstweilen) nicht fortgeführt wird. Zu dieser Frage enthält 259 Abs. 3 InsO für das Insolvenzplanverfahren eine ausdrückliche Regelung, die der Praxis vielfach einiges abverlangt. Ihre Wirkungen und Voraussetzungen waren unlängst auch mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Von der Vorschrift des 259 Abs. 3 InsO abgesehen, beinhaltet die InsO keine weiteren Regelungen zum Schicksal des Insolvenzanfechtungsanspruchs bei Beendigung des Insolvenzverfahrens. Der Autor hat sich zur Aufgabe gemacht, dieser kaum geregelten Frage umfassend nachzugehen.